Aufatmen für Hauseigentümer

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich. Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu 10 Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Ab Januar 2030 steigt der Anteil auf mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 auf mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 auf mindestens 60 Prozent. Neben dieser sogenannten Biotreppe müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine Grüngasquote eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten, Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.