Der Mai-Feiertag hat seine Berechtigung

Der Mai-Feiertag hat seine Berechtigung, zumal gerade heute wieder zu beobachten ist, dass Arbeitnehmerrechte willkürlich beschnitten oder ganz ausgehebelt werden.

Der 1. Mai  (Tag der Arbeit) wurde 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Der Tag hat eine lange und auch leidvolle Vorgeschichte, wie man bei Wikipedia nachlesen kann.

Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Länder ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen wird der erste Mai staatlicherseits als Tag des Friedens und der Völkerversöhnung bzw. Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde[9] begangen.

In der DDR und weiteren sozialistischen Ländern wurde der 1. Mai als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ mit aufwändigen Mai-Paraden begangen und auf die Traditionen der internationalen Arbeiterbewegung verwiesen. Symbol des 1. Mai ist die rote Mainelke.

Seit den 1980er Jahren gab es neben den politischen organisierten Demonstrationen auch regelmäßig Ausschreitungen in der Bundesrepublik, vor allem im Zusammenhang mit der Demonstration zum 1. Mai in Kreuzberg (Berlin).

Darüber hinaus gibt es seit 2001 den internationalen EuroMayDay, dessen zentrales Anliegen ist, den verschiedenartigsten Formen von Prekarisierung in Arbeit und Leben einen Ausdruck zu geben, die nach Ansicht der Organisatoren durch die klassischen Institutionen der Arbeiterbewegung und der Linken nicht (mehr) organisiert werden.