DVB-T2: Bitte nicht abschalten

Es geht wiedermal um die Technik beim Fernseh- und Radioempfang. Zum einen wollen die Mobilfunkanbieter immer noch den UHF-Frequenzbereich Kanal 22 bis 48, auf dem seit 2017 die Fernsehsender in DVB-T2 HD (per Antenne) senden, für sich kassieren (Natürlich um damit Geld zu verdienen!). Die Umstellung damals ging voll zu Lasten der Nutzer, denn es mussten neue Geräte angeschafft werden. Im übrigen musste das Fernsehen bereits die Kanäle 49 bis 69 abtreten.

Zum anderen spielen einige Landesfürsten verrückt, denn sie wollen diesen Restbestand auch noch pulverisieren. Das grundsätzliche Problem ist aber, dass die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten in den Ländern Geld benötigen, um den bisherigen Sendeumfang zu gewährleisten. Eine Gebührenerhöhung wird es nicht geben, zumindest nicht so, wie es die Sender gerne hätten. Die Politik setzt auf Verschlankung. Da kann man natürlich auf die Idee kommen einige Programme ins Internet zu verlagern oder ganz einzustellen. Manche Provinzfürsten, die sich und ihre Partei schlecht dargestellt sehen, verlangen sogar die Zerschlagung der ARD. Das wäre noch eine Nummer härter, wie z.B. der damalige bayrische Ministerpräsident Strauss, der Bayern bei bestimmten Sendungen einfach ausklinken liess.

Es gibt sicher breite Bereiche bei den Sendeanstalten, in denen gespart werden kann. Zum Beispiel beim Radio. Muss sich die deutsche Radiolandschaft eigentlich so anhören, als hätten alle Sender die gleiche Playliste in der Rotation? Unterschiede zu den privat-gesteuerten Abspielstationen sind kaum zu erkennen. Dank DAB+ boomt das „Geschäft“ mit Nischen-Radios. Muss jeder Sender eine Welle 4 und eine Welle 5 betreiben? Bei vielen dieser „kulurell anspruchsvollen“ Programme wäre es billiger sie mit Cassette an die drei Hörer zu verschicken.

Wie dem auch sei, ich hoffe sehr, dass die Verantwortlichen in Politik und Sendeleitung sich nicht dazu hinreißen lassen ARD, ZDF und DeutschlandRadio in ihrer Vielfalt zu zerschlagen. Das derzeitige TV-Programmangebot von ARD, ZDF und den Dritten beim frei empfangbaren Antennenfernsehen muss voll umfänglich erhalten bleiben.