Der 1. März ist ein ganz besonderes Datum

„Der 1. März ist ein ganz besonderes Datum für den Pflege- und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern“, sagt auch Heike Behrens von der Naturschutzbund-Gruppe Lilienthal/Grasberg. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz beginne dann die Nist- und Brutzeit für Vögel. „In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum daher nicht erlaubt, um die Vögel nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören“, erklärt die Nabu-Frau. Lilienthal habe keine Baumschutzsatzung. Private Gartenbesitzer könnten also auch nach dem Stichtag noch Hecken und Bäume beschneiden. „Sie sollten aber mit gesundem Menschenverstand an die Arbeit gehen“, rät Heike Behrens. Wenn sie sehen, dass Vögel brüten, sollten Hobbygärtner die Finger von der Hecken- und Astschere lassen. Der Nabu Niedersachsen appelliert, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. „In diesem Zeitraum bieten Gebüsche einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien.“

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