Der chinesische Weg, europäisch verkleidet

Der Euro ist in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel. Ich kann also überall meine Rechnungen auch in bar bezahlen. Es wäre ja noch schöner, wenn ich für den Vorgang des Bezahlens noch eine Gebühr zu zahlen hätte, so wie es bei Kartenzahlung der Fall ist. Hier kassiert nicht etwa der Verkäufer, – er bezahlt eher noch sogar einen kleinen Eigenanteil – sondern das Kartenunternehmen.

Das Bezahlen mit Bargeld ist also nicht nur die klassische Methode Geld zu transferieren, sondern auch die modernste. Sie ist noch dazu unabhängig und frei von staatlicher oder sonstiges Überwachung, die bei Kartenzahlung oder Zahlung mit dem Wischtelefon jederzeit möglich ist. 

Der europäische Gerichtshof (EuGH) scheint aber in einer digitalisierten Cloud zu leben. Sein letztes Urteil ist wenig bekannt. Er wiederholt zwar, dass der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, auch in bar, und dass alle Stellen Barzahlung akzeptieren müssen. Er schränkt aber ein, dass jedes Land, jeder Staat, seine Verwaltung anweisen kann Barzahlungen abzulehnen und bargeldlose Zahlungen einzufordern – notfalls mit Mahnbescheiden. In Endeffekt müsste ich also für den Vorgang des Bezahlens selbst noch mal bezahlen, in dem ich z.B. ein Konto einrichte. Damit hätten wir dann wieder die totale Überwachung.

Der nächste Schritt wäre dann die Einführung von Bonuspunkten für soziales und finanzielles Wohlverhalten der Bürger. Wer jährlich nur weniges Bonuspunkte sammelt, darf bei Rot über Ampeln gehen. Das ist der chinesische Weg, nur europäisch verkleidet.