Jetzt wird „geboostert“

Die STIKO (Ständige Impfkommission des Bundes) hat die Booster-Impfung ab jetzt für alle Personen ab dem 18. Lebensjahr freigegeben.

Vorrangig und immer abhängig von der gelieferten Impfstoffmenge arbeiten die Hausarztpraxen in der Regel zunächst die Liste aller Patienten ab 70 Jahren, immungeschwächter Patienten sowie der Patienten und MitarbeiterInnen in pflegerischen/medizinischen Berufen ab. Patienten, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, können ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten, sofern die Impfung min. 4 Wochen her ist.

Wenden Sie sich immer an ihre Hausarztpraxis, bei der Sie bekannt sind. Zum Impfen sollten Sie immer den Impfausweis, die Versicherungskarte und ggf. den Personalausweis mitbringen. Auch Wartezeiten sind immer möglich. Wenn Sie von der Praxis einen Termin genannt bekommen haben, ist eine Verschiebung des Termins nicht möglich. Die Arztpraxen müssen den Impfstoff im Voraus bestellen und bekommen ihn dann einmal wöchentlich geliefert. Danach gibt es nur ein kleines Zeitfenster um ihn zu verimpfen.