Geänderte Tierschutz-Hundeverordnung

Die Bundesregierung will mit einer geänderten Tierschutz-Hundeverordnung aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden besser berücksichtigen. Daher gelten seit dem 1. Januar 2022 neue Regeln zur Hundehaltung, Betreuung der Hunde, der Sozialisierung von Hundewelpen und zur Hundezucht.

Tierschutz-Hundeverordnung trägt Bedürfnissen von Hunden Rechnung
Folgende Punkte der Tierschutz-Hundeverordnung treffen auch die Halter von Hofhunden:

-Die Zwingerhaltung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

-Bei Arbeits- und Herdenhunde, die mit der entsprechenden Herde zusammen gehalten werden, muss ein regelmäßiger Kontakt zum Menschen gewährleistet werden.

-Bei der Ausbildung von Hofhunden sind Mittel, die für das Tier schmerzhaft sind, verboten. So auch Stachelhalsbänder oder elektrische Trainingshalsbänder.
Hunde dürfen nach wie vor alleine gehalten werden, sofern ihnen regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen ermöglicht wird.

-Gelagerte oder ausgebrachte Pflanzenschutz- oder Düngemittel sind gegenüber dem Hund abzusichern.

-Wer mit seinem Hofhund züchtet, muss bestimmte Regeln beachten, um Welpen ausreichend an Menschen, Artgenossen und Umweltreize zu gewöhnen.

-Ab dem 1. Januar 2023 wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten sein.