Mehrwertsteuer ohne MEHRWERT!

Die Gas-Umlage ist an sich ein überaus solidarischer Akt der Selbsthilfe. Es soll verhindert werden, dass Kunden von Energieunternehmen, die in Schieflage geraten sind, durch ihre kommenden Gasrechnungen erdrückt werden. Und es sollen natürlich die Unternehmen gerettet werden.

Nach Logik der EU müsste auf diese solidarische Selbsthilfe auch noch Mehrwertsteuer bezahlt werden, neben all den anderen „Zuschlägen“. Vergleichsweise: ich spende dem Tierschutz 5 Euro und muss dafür 19 %, also 95 Cent, Mehrwertsteuer ans Finanzamt zahlen. Irrsinn und Unfug! Natürlich spielen diese 19 % auf die Gas-Umlage fast schon keine Rolle mehr bei den hohen Gas-Rechnungen, die ab Oktober zu erwarten sind, und die ohnehin viele Menschen nicht zahlen können.

Bei den Profiteuren den sog. Übergewinn abzugreifen, ist vordergründig eine simple Lösung. Allerdings wäre das ein tiefer Eingriff in die freie Marktwirtschaft und würde nicht erst mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in einer globen Wirtschaft gefährden. Dennoch müssen auch die Energie-Unternehmen ihren Beitrag leisten, um über den Winter zu kommen.

Zur Zeit hat man den Eindruck die Regierung verteilt Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip. Klar, pauschale Lösungen sind immer bequem und belasten die längst überforderte Verwaltung wenig. Aber mit diesem Denken kommt die Regierung nicht weit, denn sie verteilt von unten nach oben oder, genauer gesagt, an den wirklich Hilfebedürftigen vorbei.

Für Sozialhilfebezieher und – Aufstocker, Wohngeldempfänger und Familien mit Kindern ist gesorgt. Das ist gut und richtig! Vergessen sind aber die vielen Millionen, die knapp über den Grenzen liegen und alles alleine schultern müssen – Geringverdiener, Billiglöhner, Rentner, kleine Eigenheimbesitzer, junge Familien oder auch Selbstständige und Freelancer. All die Genannten liegen zum Teil sogar noch unter der Sozialhilfe bzw. dem neuen Bürgergeld.

Eine Idee ins Blaue: die kommende Gas-Abrechnung wird zur Hälfte auf den Gaspreis und die Liefermenge der letztjährigen Lieferantenabrechnung allin gedeckelt. Eine vierköpfige Familie, die z.B. 5000 kWh im Jahr verbraucht, zahlt für 2500 kWh den Preis des letzten Jahres. Und für alles darüber den vollen Marktpreis. Bei der Hälfte der Energiemenge muss niemand aufs Duschen verzichten oder gar bei 16 Grad und weniger frieren. Aber Klimaanlagen, überflüssige Beleuchtungen, Dauer-Standby von Elektrogeräten, nicht optimierte Kühl- und Gefrierschränke oder auch Geräte „allways online“ werden dann ziemlich teuer. Das wäre ganz sicher auch ein positiver Effekt für die Umwelt und ein Anreiz für alternative Energien. Akkubetriebene Geräte und E-Mobile kann man auch innerhalb des Limits, im Beispiel 2500 kWh, aufladen. Man muss es sich nur genau überlegen.