Entlastungen: Beschlüsse der Koalition

So sehen die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung („Drittes Entlastungspaket“ vom 04.09.2022) aus:

Energiekosten

Durch die teilweise Abschöpfung von Übergewinnen (»Zufallsgewinnen« heißt es im Papier) bei Stromanbietern sollen Verbraucher entlastet werden. Hier solle zunächst eine europäische Lösung gefunden werden. Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden können, »wird die Bundesregierung diese Anpassungen im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umsetzen«.

Durch die Abschöpfung dieser Gewinne soll dann eine Strompreisbremse finanziert werden. »Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch)«, heißt es.

Zudem sollen die »Redispatch-Kosten«, die Mitte Oktober stark steigen werden, bezuschusst werden. Redispatch-Kosten fallen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im Stromnetz an. Die Kosten dafür werden bisher auf den Strompreis umgelegt.

Die zum 1. Januar geplante Erhöhung des CO₂-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf 2024 verschoben.

Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Um den »gestiegenen Preisen und den damit einhergehenden realen Einkommensverlusten« von Arbeitnehmern entgegenzutreten, plant der Bund einen steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3000 Euro bei Sonderzahlungen von Arbeitgebern. Diese Bonuszahlungen wären für Arbeitnehmer also netto gleich brutto.

Um eine effektive Steuererhöhung durch die Inflation (Kalte Progression) zu verhindern, sollen die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif zum 1. Januar 2023 angepasst werden.

Entlastungen für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung soll über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.

Einmalzahlung Studierende und Fachschüler

Alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Kindergeld

Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste und zweite Kind um 18 Euro angehoben.

Der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien wird zum 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro im Monat angehoben.

Einführung Bürgergeld

Beim zum 1. Januar 2023 eingeführten Bürgergeld soll die »regelbedarfsrelevante Inflation« bei etwaigen Anpassungen miteinbezogen werden. Dies führt laut dem Papier zu einem »Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro«.

Wohnen

Zu Beginn des neuen Jahres soll das Wohngeld reformiert und der Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen Bürger erweitert werden. Als kurzfristige Maßnahme soll es für den Zeitraum von September bis Dezember 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Wohngeldbezieherinnen und -bezieher geben. Dieser soll 415 Euro für einen Haushalt mit einer Person, 540 für einen mit zwei Menschen und 100 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person betragen.

Mieterinnen und Mieter, die durch gesteigerte Betriebskostenvorauszahlungen »kurzfristig finanziell überfordert« sind, sollen »angemessen geschützt werden«. Sperrungen von Strom und Gas sollen auch vermieden werden, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten trotz »Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen« nicht begleichen können.

Nachfolger für das 9-Euro-Ticket

Die Ampel will ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket schaffen. Ziel sei eine Preisspanne zwischen 49 und 69 Euro im Monat. Die Länder müssen der Finanzierung noch zustimmen.

Verlängertes Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Steuersenkungen für Gas und Gastro

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert.

Die Umsatzsteuer auf den Gasverbrauch wird von 19 auf 7 Prozent reduziert. Die Maßnahme gilt zeitlich befristet bis Ende März 2024.

Nationale Mindestbesteuerung

Die Bundesregierung wird die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen.

Abschaffung der Doppelbesteuerung

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen zwei Jahre früher als geplant, also ab dem 1. Januar 2023, ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Als Ausgleich können während der Erwerbstätigkeit die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden.

Anhebung der Grenze bei Midijobs

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung in einem Midijob soll statt wie vorgesehen auf 1600 Euro nun auf 2000 Euro angehoben werden. Zum Januar 2023 werden laut dem Papier so Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet, »da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen«.

Entfristen und Verbessern der Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und erhöht. Pro Homeoffice-Tag wird ein Werbekostenabzug von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich.

Unternehmenshilfen

Es soll ein Programm für »energieintensive Unternehmen« aufgelegt werden, die gesteigerte Energiekosten nicht weitergeben können. Bei Investitionen in Effizienzmaßnahmen sollen Unternehmen unterstützt werden. So könne die Wirtschaft unabhängig von russischem Gas werden. Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende des Jahres verlängert. Zudem soll es weiteren Unternehmen durch eine Erleichterung der Bedingungen ermöglicht werden, an diesen Programmen teilzunehmen.

Um energieintensive Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert.

(Quelle: SPIEGEL)