Jetzt wird es konkret: die Heizverordnung
Vereinbarungen über eine bestimmte Temperatur in Mietwohnungen »sind unwirksam«. Die Mieterinnen und Mieter sind aber weiter verpflichtet, »angemessen« zu heizen und zu lüften, um so »Substanzschäden« zu verhindern wie etwa Schimmel. Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden, das sei keine »lebensnotwendige Nutzung«. Ausnahme: Das Schwimmbad wird … Weiterlesen